Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grund- und Quellwasser
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Das Zofinger Trinkwasser hat eine gute Qualität und kann trotz weiterhin nachgewiesenen Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln ohne Einschränkungen getrunken werden.
Das Wasser der Grund- und Quellwasserfassungen der StWZ Energie AG wird regelmässig auf Abbauprodukte von Pflanzenschutzmittel, sogenannte Metaboliten, untersucht.
Chlorothalonil ist ein Pflanzenschutzmittel, welches seit dem 1. Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Abbauprodukte davon sind im Schweizer Wasser jedoch weiterhin nachweisbar. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erachtet gemäss seiner Weisung vom 22. Mai 2024 sämtliche Abbauprodukte von Chlorothalonil in Trinkwasser als relevant.
Grenzwerte nicht überschritten
Für relevante Abbauprodukte gilt der Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter. In der Hochzone Zofingen (0.02 Mikrogramm pro Liter) und Mühlethal (0.04 Mikrogramm pro Liter) wird dieser Grenzwert nicht überschritten. In der Niederzone Zofingen entspricht die Konzentration mit 0.1 Mikrogramm pro Liter gerade dem Höchstwert. Mit Blick auf das Vorjahr (0.15 Mikrogramm pro Liter) ist die Tendenz jedoch sinkend.
Der festgelegte Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter ist kein toxikologischer Grenzwert. Eine definitive Risikobewertung für die Abbauprodukte ist noch ausstehend. Aus diesem Grund wurde der Höchstwert vorsorglich so tief angesetzt, damit das Trinkwasser ohne gesundheitliche Bedenken konsumiert werden kann.
Selbst bei der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erlaubten und auf Langzeit-Studien basierenden Tagesdosis von 0,015 Milligramm Chlorothalonil pro Kilogramm Körpergewicht, müsste eine Person mit 70 Kilogramm täglich über 10'500 Liter Wasser trinken, um diese Grenze zu überschreiten. Für ein Kleinkind mit 3 Kilogramm Gewicht wären es rund 4'500 Liter.
Sämtliches Trinkwasser kann also ohne Einschränkungen getrunken werden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Chlorothalonil-Abbauprodukte in den nächsten 5 bis 15 Jahren weiter abgebaut und aus dem Grund- sowie Quellwasser ausgeschwemmt werden. StWZ überwacht den Verlauf der Konzentration im Trinkwasser auch weiterhin durch regelmässige Messungen.