Der Bund fördert den Bau von Photovoltaikanlagen mit einer Einmalvergütung.
Förderbeiträge
Einmalvergütung (EIV)
Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten.
Diese Vergütung wird in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt:
- Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV): Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 KilowattPeak. Die Anlage muss vor der Gesuchstellung in Betrieb sein.
- Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV): Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 KilowattPeak. Das Gesuch kann gestellt werden, bevor die Anlage realisiert wird.
Die Details zu den Förderbestimmungen finden Sie auf der Webseite von www.pronovo.ch. Gerne beantworten auch wir Ihre Fragen zu diesem Thema. Bitte beachten Sie, dass bis zur Auszahlung der Fördergelder mit mehreren Monaten zu rechnen ist.
Hohe Einmalvergütung (HEIV)
Die hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (HEIV) vergütet bis zu 60 Prozent der Investitionskosten von Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 150 KilowattPeak. Folgende Bedingungen müssen für die Beantragung einer HEIV erfüllt sein:
- Die gesamte produzierte Elektrizität muss eingespeist werden.
- Die Anlage muss 15 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden.
- Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgte nach dem 1. Januar 2023.
- Die Anlage hat eine Leistung von mindestens 2 kW und weniger als 150 kW .
Die Details zu den Förderbestimmungen finden Sie auf der Webseite von www.pronovo.ch. Gerne beantworten auch wir Ihre Fragen zu diesem Thema.
Weitere Informationen
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