Möchten Sie den Eigenverbrauch Ihrer Solaranlage erhöhen? Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und beraten Sie gerne persönlich, welches für Sie die optimalste Lösung ist.
StWZ bietet ihren Kunden mehrere Möglichkeiten, um den Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage zu steigern:
- «StWZ-Lösung» (Praxismodell)
- «ZEV» Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und «vZEV» virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
- «LEG» lokale Elektrizitätsgemeinschaft (ab 2026)
StWZ-Lösung
Möchten Sie Ihren Solarstrom vom eigenen Dach gemeinsam mit Ihren Mietern, Stockwerkeigentümern oder Nachbarn einfach und unkompliziert nutzen? Wir haben die Lösung zur Messung und Abrechnung Ihres Vorhabens, die Sie mit StWZ-Zählern ohne Umbau- oder Administrationsaufwände umsetzen können.
Die StWZ-Lösung ermöglicht den Eigenverbrauch mit mehreren Endkunden sofern diese am selben Verknüpfungspunkt (z.B. Verteilkabine) liegen. Die einzelnen Endkunden werden in einer virtuellen Hauptmessung zusammengefasst. Die Kunden sind in keiner formellen Gemeinschaft. Sie können ihr Stromprodukt nach wie vor frei wählen. StWZ stellt jedem Endkunden eine Rechnung mit Aufteilung des Stroms vom Dach und demjenigen vom Netz. Den Überschuss der produzierten Energie vergütet StWZ an den Eigentümer der Photovoltaikanlage.
Vorteile der StWZ-Lösung
- Anerkanntes Praxismodell als Alternative zum ZEV
- Geringere administrative Risiken und Aufwände, zum Bespiel ist keine formelle Gemeinschaft zu gründen.
- Kaum gesetzliche Vorgaben zur Preisbildung
- Stromprodukt für alle Endkunden frei wählbar
- Rechnung durch StWZ, dadurch kein Aufwand für Messung und Abrechnung
- Alle Verbraucher behalten ihre StWZ-Zähler, somit entfallen die Kosten für den Rückbau und eigene ZEV-Zähler.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV und vZEV)
Beim gesetzlich geregelten ZEV wird eine formelle Gesellschaft gegründet und die einzelnen Endkunden werden an einem Anschlusspunkt zusammengefasst. StWZ stellt dem Zusammenschluss die gesamte Energiemenge in Rechnung. Alle Kosten werden durch den Eigentümer oder Verwalter verbrauchsbasiert an die Mitglieder abgerechnet.
Seit 1. Januar 2025 ist es möglich einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbauch (vZEV) zu gründen. Dieser unterscheidet sich in zwei Punkten zum herkömmlichen ZEV:
- Die Liegenschaften im näheren Umkreis können sich über einen gemeinsamen Verknüpfungspunkt (z.B. Verteilkabine) virtuell zusammenschliessen.
- Die bestehende StWZ-Netzinfrastruktur bis zum Verknüpfungspunkt kann genutzt werden.
ZEV
Folgende Aufgaben liegen bei dieser Variante nicht mehr bei StWZ, sondern in der Verantwortung des ZEV bzw. dessen Vertreter:
- Installation der Zähler
- Stromversorgung der Mieter und Pächter
- Korrekte Abrechnung, Verrechnung und Inkasso
Bei einem Verbrauch des Zusammenschlusses von mehr als 100'000 kWh pro Jahr, kann ein Marktzugang beantragt und von Marktpreisen profitiert werden.
vZEV
Folgende Aufgaben liegen bei dieser Variante nicht mehr bei StWZ, sondern in der Verantwortung des vZEV bzw. dessen Vertreter:
- Korrekte Abrechnung, Verrechnung und Inkasso
- Stromversorgung der Mieter und Pächter
Bei einem Verbrauch des Zusammenschlusses von mehr als 100'000 kWh pro Jahr, kann ein Marktzugang beantragt und von Marktpreisen profitiert werden.
Lokale Energiegemeinschaften (LEG)
Ab dem 1. Januar 2026 können lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegründet werden. In diesen soll lokal produzierter Solarstrom über das öffentliche Stromnetz geteilt und genutzt werden können. Die konkrete Umsetzung wird im Verlauf dieses Jahres durch den Bundesrat verarbschiedet.
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