Änderungen im Aargauer Energiegesetz
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Ab dem 1. April 2025 gelten neue kantonale Vorgaben, die den Heizungsersatz betreffen. Das Energiegesetz wird damit dem Stand der Technik angepasst. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Änderungen und beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Beim Austausch von fossilen Wärmeerzeugern im Kanton Aargau muss mindestens 10 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Zudem ist beim Einbau oder Ersatz eines Wärmeerzeugers beim Kanton nachzuweisen, dass kein energieeffizienteres System mit geringerem CO2-Ausstoss und niedrigeren Lebenszykluskosten verfügbar ist.
Strengere Vorgaben für Elektro-Wassererwärmer
Beim Neueinbau oder Ersatz eines Wassererwärmers in Wohnbauten darf die Wassererwärmung nicht ausschliesslich direktelektrisch erfolgen. Stattdessen sind umweltfreundlichere Alternativen wie Wärmepumpenboiler erforderlich.
Inkraftsetzung und Meldepflicht
Vor der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetz am 1. April gelten folgende Vorgaben: Baugesuche, die bis zum 31. März 2025 eingereicht werden oder in Bearbeitung sind, werden nach bisherigem Recht beurteilt. Energienachweise, die ab dem 1. April 2025 eingereicht werden, müssen die neuen Anforderungen erfüllen. Ausserdem wird der Ersatz von Heizungen und Elektro-Wassererwärmern künftig meldepflichtig. Dafür kommen neue Energienachweisformulare zum Einsatz, welche digital heruntergeladen und ausgefüllt werden können.
Pflicht zur Nutzung von Solarenergie bleibt
Mit den Änderungen im Energiegesetz bleiben die bisherigen Vorgaben betreffend Solarenergie bestehen. Es gilt weiterhin die bundesrechtliche Pflicht, bei Neubauten mit Gebäudefläche von mehr als 300 m2 an der Fassade oder auf dem Dach eine Solaranlage zu installieren.
Vorausplanen lohnt sich
Besonders beim Heizungsersatz ist eine frühzeitige Planung wichtig, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die auf erneuerbare Energien und effiziente Systeme setzen, können langfristig Energiekosten sparen. StWZ hilft Ihnen gerne bei der Wahl einer zukunftssicheren Lösung. Hier erfahren Sie mehr zu unserem Angebot.
Weitere Infos und Änderungen zum Aargauer Energiegesetz finden Sie hier.