Wir setzen uns für eine nachhaltige, sichere sowie regionale Energieversorgung ein und planen den Ausbau von Fernwärme in der Zofinger Altstadt innerhalb der nächsten 20 Jahren.
Der Ausbauplan
Der Ausbauplan der Zofinger Altstadt innerhalb von 20 Jahren wurde gemeinsam mit der Stadt Zofingen erarbeitet und erfolgt in den drei Bauphasen Süd, Mitte und Nord. In diesen Phasen werden jeweils mehrere Gassen als Investitionsetappen definiert und durch die Stadt sowie durch den Verwaltungsrat der StWZ genehmigt. Der Ausbau erfolgt gekoppelt mit Gassen- und Werkleitungssanierungen.
Die Ringmauergasse, als erstes Ausbauprojekt der Phase Süd, ist bereits abgeschlossen. Ab 2026 sollen die Pfistergasse und die Schifflände mit Fernwärme erweitert werden. Anschliessend erfolgt der Ausbau der Engelgasse bis zum Schützentörli. Das erste Projekt ist bereits durch den Verwaltungsrat der StWZ genehmigt worden, das zweite wird Anfang 2025 dem VR vorgelegt. Der Einwohnerrat behandelt die beiden Gassensanierungs-Vorlagen im Frühling bzw. Sommer 2025. Die Wärmelieferung ist voraussichtlich ab 2028 möglich.
Ab 2028 soll die Rathausgasse und ab 2029 die Gerbergasse ausgebaut werden. Weitere Gassen sind bereits in Planung.
Das Vorgehen
StWZ wird laufend in jenen Gebieten, in welchen die Leitungen gebaut werden, die betroffenen Parteien informieren und anfragen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Kunden erschlossen werden:
- Die Leitung wird in der Gasse gebaut und die Liegenschaft wird direkt an die Fernwärmeleitung der Gasse angeschlossen.
- Die Liegenschaft wird via andere Liegenschaft(en) erschlossen. Hier braucht es eine individuelle Lösung, die erst nach Begutachtung der Situation vor Ort erarbeitet werden kann. Zudem braucht diese Lösung auch die Kooperation anderer Liegenschaftsbesitzer der Stadt Zofingen.
Vorteile von Fernwärme
Fernwärme ist umweltfreundlicher und ökologisch sinnvoller als beispielsweise Gas- oder Ölheizungen. Die beiden Energiezentralen der StWZ trägen durch die Nutzung von regionalem, nachhaltigem Holz zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei und fördern damit den Einsatz erneuerbarer Energien. Die Wartungsarbeiten sind nach den anfänglichen Investitionen kosteneffizienter für den Endverbraucher, da keine individuellen Heizsysteme in den Haushalten mehr vorhanden sind – besonders praktisch und platzsparend in der dicht besiedelten Altstadt.
Preisgestaltung im Ausbaugebiet Zofinger Altstadt
Die Preisgestaltung für den Wärmeanschluss setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Anschlussbeitrag, inkl. Wärmetauscher von StWZ
- Hausanlage nach dem Wärmetauscher
- Energiepreis: Arbeitspreis, Leistungspreis und CO2-Abgabe
Anschlussbeitrag Altstadt
Beispiel: 15 Kilowatt-Anschluss
Kosten | Einheit | Exkl. MWST | Inkl. MWST* |
Anschlussbeitrag pauschal | CHF | 28'000 | 30'268 |
Förderbeitrag**: CHF 6’000 pauschal plus 15 kW x CHF 20 pro kW |
CHF |
- 6'300 |
|
Anschlussbeitrag nach Abzug | CHF | 23'968 |
* 8.1 % MWST.
** Der Förderbeitrag wird vom Kanton übernommen, vorausgesetzt er ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung und muss durch den Kunden beantragt werden.
Der Anschlussbeitrag Altstadt gilt nur für Liegenschaften in der Altstadt, welche anlässlich der Werkleitungssanierung anschliessen. Liegenschaften mit einem Anschluss von mehr als 50 Kilowatt sind Spezialprojekte und werden individuell berechnet. Individuell berechnet werden zudem auch Leitungen, welche mehr als 10 Meter lang sind.
Hausanlage
Ab Wärmetauscher
Die zusätzlichen Installationskosten im Gebäude selbst sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und Ihren Anforderungen. In der Regel sind mit Installationskosten für die Hausanlage ab dem Wärmetauscher von CHF 5'000 bis 8'000 zu rechnen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei.
Jährlicher Energiepreis
Beispiel: Musterhaus mit 15 Kilowatt und einem Verbrauch von 30'000 Kilowattstunden pro Jahr
Kosten | Einheit | Exkl. MWST | Inkl. MWST* |
Arbeitspreis (10.93 Rp./kWh) | CHF | 3'279.00 | 3'544.60 |
Leistungspreis (138 CHF/kW) | CHF | 2'070.00 | 2'237.67 |
CO2-Abgabe (0.869 Rp./kWh) | CHF | 260.70 | 281.82 |
Energiepreis | CHF | 5'609.70 | 6'064.09 |
Durchschnittspreis pro kWH | Rp. | 18.70 | 21.21 |
* 8.1 % MWST. Tarif «Wärme Nord» per 1. Juli 2024
Blindanschluss
Liegenschaftsbesitzer haben die Möglichkeit einen sogenannten Blindanschluss für CHF 5‘000 (inkl. MWST) zu erstellen. Der Wärmebezug erfolgt erst ab dem Zeitpunkt, wenn die bestehende Heizung das Ende der Lebensdauer erreicht hat. Die CHF 5‘000 werden bei Bestellung eines Fernwärmeanschlusses vom Anschlussbeitrag abgezogen und können somit als Vorinvestition betrachtet werden. Die Fernwärmerohre werden bei einem Blindanschluss bis in die Liegenschaft gelegt. Später können ab diesen Leitungen der Fernwärme-Anschluss einfach in der Liegenschaft erstellt werden.
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