Ausstieg bei Leuchtstofflampen
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Ein Grossteil der Halogenlampen werden per 1. September 2023 aus dem Verkehr gezogen. Mit der Anpassung einer EU-Richtlinie zur Einschränkung von Quecksilber bzw. zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten werden nun auch Leuchtstofflampen früher als angenommen ausrangiert.
Eine bisherige Ausnahmeregelung für Quecksilber wird angepasst. Dadurch tritt die sogenannte Ausphasung der betroffenen Lampen, also stufenweises Abschaffen von Leuchtmitteln, bereits früher ein.
Energiesparlampen sollen verschwinden
Ab dem 25. Februar 2023 sind Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät) – besser bekannt unter dem Namen «Energiesparlampen» - sowie die kreisförmigen T5-Leuchtstofflampen nicht mehr verfügbar. Weiter werden am 25. August 2023 die linearen Leuchtstofflampen T5 und T8 aus dem Verkehr gezogen werden, ehe am 1. September 2023 wie ursprünglich geplant die Hoch- und Niedervolt Halogenlampen folgen.
Für Schweiz gelten wohl gleiche Termine
Die oben genannte und angepasste EU-Richtlinie, ist identisch mit der entsprechenden Schweizer Richtlinie. Die neuste Anpassung wurde aber in der Schweiz noch nicht übernommen. Daher ist unklar, welche Termine für die Schweiz gelten. Da sich die Lieferanten aber an die EU-Richtlinien halten, ist davon auszugehen, dass die betroffenen Produkte auch in der Schweiz ab den jeweiligen Daten nicht mehr verfügbar sein werden. Die beste Alternative zu diesen Leuchtmitteln sind LED-Leuchtmittel. Sie sind langlebiger, haben einen geringeren Energieverbrauch, eine geringere Wärmeentwicklung und enthalten keine hochgiftigen Substanzen.