Das ändert sich für Gebäudeeigentümer
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Ab dem 1. April 2025 gelten neue kantonale Vorgaben, die den Heizungsersatz betreffen. Das Energiegesetz wird damit dem Stand der Technik angepasst. Hier zeigen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen.
Beim Austausch von fossilen Wärmeerzeugern muss mindestens 10 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Zudem ist beim Einbau oder Ersatz eines Wärmeerzeugers beim Kanton Aargau nachzuweisen, dass kein energieeffizienteres System mit geringerem CO2-Ausstoss und niedrigeren Lebenszykluskosten verfügbar ist.
Meldepflicht wird eingeführt
Weiter dürfen Elektro-Wassererwärmer beim Neueinbau nicht mehr rein elektrische Lösungen sein. Stattdessen sind umweltfreundlichere Alternativen wie Wärmepumpenboiler erforderlich. Der Ersatz von Heizungen und Elektro-Wasserwärmern wird in den Gemeinden künftig meldepflichtig. Ab 2025 wird der Energievollzug zudem digitalisiert. Meldungen zum Heizungsersatz und Energienachweise können dann über eine zentrale Plattform eingereicht werden.
Vorausplanen lohnt sich
Besonders beim Heizungsersatz ist eine frühzeitige Planung wichtig, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Eigentümer, die auf erneuerbare Energien und effiziente Systeme setzen, können langfristig Energiekosten sparen.
Weitere Infos und Änderungen zum Aargauer Energiegesetz finden Sie hier.