Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen
Strom
Die Energieförderungsverordnung wurde vom Bundesrat Ende November revidiert. Davon profitieren jene, die sich für eine grössere Photovoltaikanlage (Leistung über 30 Kilowatt) entscheiden.
Konkret wird bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen der Grundbetrag per 1. April 2022 von 700 auf 350 Franken gesenkt. Jedoch steigt der Leistungsbeitrag ab 30 Kilowatt (kW) um 10 Franken auf 300 Franken pro kW. Damit setzt der Bundesrat einen Anreiz, grössere Anlagen zu bauen und möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung zu nutzen.
Weiter wurde der Leistungsbeitrag ab 100 kW um 20 Franken auf 270 kW gesenkt. Damit ist sichergestellt, dass die Einmalvergütung weiterhin höchstens 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen ausmacht. So werden 12 Millionen Franken an Fördergeldern pro Jahr frei, um weitere Photovoltaikanlagen zu fördern.
Solarfassaden fördern
Speziell Solarfassaden sollen in der Schweiz stärker gefördert werden. Diese produzieren im Winter bis zu 30 Prozent mehr Strom als Anlagen auf Flachdächern – werden bisher aber selten realisiert. Wer eine solche Anlage mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad gegenüber dem Horizont realisiert, erhält einen Bonus von 250 Franken pro kW Leistungsbeitrag.