Generalversammlung: Geschäftsjahr 2017
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An der 16. ordentlichen Generalversammlung der StWZ Energie AG konnte die Einwohnergemeinde Zofingen als Alleinaktionärin, vertreten durch Vizeammann Hans-Martin Plüss, eine erfreuliche Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2017 genehmigen.
Die StWZ-Gruppe blickte an der Generalversammlung vom 1. Juni 2018 auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück.
Erfreulicher Jahresabschluss 2017
Die StWZ-Gruppe weist im Jahresabschluss 2017 einen im Vergleich zum Vorjahr um 2.3 Prozent tieferen konsolidierten Umsatz von CHF 46.9 Millionen aus. Sie erzielte jedoch einen gegenüber dem Vorjahr um 2.5 Prozent höheren Bruttogewinn von CHF 22.1 Millionen. Der Unternehmensgewinn nach Steuern beträgt CHF 3.83 Millionen und liegt leicht über dem Vorjahr. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt CHF 4.13 Millionen und liegt CHF 0.86 Millionen unter dem Vorjahreswert. Dies ist insbesondere auf die Abschreibung eines grossen Teils des Goodwills vom Kauf der Elektrizitätsversorgung Strengelbach zurückzuführen. Hans-Ruedi Hottiger, Präsident des Verwaltungsrates, lobte «den beeindruckenden Einsatz der StWZ-Mitarbeitenden zur Bewältigung der Folgen des Unwetters in der Region Zofingen vom 8. Juli 2017.» Zudem würdigte er auch die anspruchsvollen Entwicklungs- und Vorbereitungsarbeiten für die neue Organisationsstruktur, welche per 1. Januar 2018 eingeführt wurde und eine noch bessere Ausrichtung auf die Kunden ermöglicht.
Teilrevision Energiegesetz Kanton Aargau
Die Generalversammlung thematisierte zusätzlich zum Jahresabschluss auch die Entwicklung des Aargauer Energiegesetzes, welches die Bemühungen zum effizienten Umgang mit Energie unterstützt. Hans-Ruedi Hottiger dazu: «Wir begrüssen diese Ausrichtung. Bisher standen in der energiepolitischen Diskussion fast nur Produktion und Verbrauch im Vordergrund. Neu gewinnen Netzinfrastrukturen, Speicher und Regelungstechnologien wie smarte Systeme zunehmend an Bedeutung.» Jedoch findet er, dass dies im kantonalen Energiegesetz ungenügend einfliesst. «Das Gesetz basiert auf einem einengenden, isolierten Fokus auf die einzelnen Gebäude ohne Berücksichtigung des gesamten Energieversorgungssystems». Er ist überzeugt, dass «die Entwicklung heute in Richtung smarte Areal- und Quartierlösungen sowie Kopplung der Energienetze (Strom, Gas, Wärme) geht, um damit auch der Versorgungsicherheit gerecht zu werden.»
Gasinfrastruktur für die Energieversorgung von morgen
Die Erdgasbranche will bis 2030 im Wärmemarkt 30 Prozent erneuerbare Gase einsetzen. «Zudem», ist sich Hottiger sicher, «kann Erdgas mit seiner Infrastruktur im Umbau des Energiesystems einen zentralen Beitrag leisten.» Mit Power-to-Gas-Anlagen kann die Überschussproduktion von Photovoltaik-Anlagen im Sommer als Gas gespeichert werden. Im Winter, wenn in der Schweiz zu wenig Strom vorhanden ist, wird das Gas zur Stromproduktion wieder verwendet. «Dies wäre ein wichtiger Beitrag an die Versorgungssicherheit und würde die Stromimporte im Winter reduzieren», so Hottiger. Der Verwaltungsratspräsident mahnte, dass das revidierte Aargauer Energiegesetz nicht dazu führen dürfe, dass wesentliche Gasinfrastrukturen abgebaut werden und sie damit ihren Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 nicht mehr leisten können. Zudem seien auch Industriekunden auf eine wettbewerbsfähige Gasinfrastruktur angewiesen, um ihre Produktionsstandorte in der Region Zofingen wettbewerbsfähig zu halten.