Steigende Preise für Erdgas und Fernwärme
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Die Preise für Erdgas und Fernwärme steigen ab dem 1. Januar 2022 für alle Kunden der StWZ Energie AG. Die Veränderung ist nicht für alle gleich und abhängig vom Verbrauchsprofil.
An den weltweiten Grosshandelsmärkten haben sowohl Gas als auch elektrische Energie Höchstpreise erlangt. Der Marktpreis für Gas ist momentan nahezu dreimal so hoch wie noch vor wenigen Monaten.
Preisanstieg Erdgas
Aufgrund der Marktpreisentwicklung erhöhen sich alle Gas- und Fernwärmepreise per 1. Januar 2022 markant. Erwin Limacher, Leiter Kundenservice, erklärt: «Trotz einer vorausschauenden, gestaffelten Beschaffung war StWZ bereits im Oktober und November gezwungen, einen Teil dieses Preisanstiegs an die monatlich abgerechneten grossen Kunden weiterzugeben.» Erwin Limacher ergänzt: «Nun ziehen wir die bereits im Herbst angekündigte Preisanpassung auch für Haushaltskunden nach. Konkret wird der Preis einer Kilowattstunde Erdgas für dieses Kundensegment ab dem 1. Januar 2022 beinahe verdoppelt.» Für einen Vier-Personen-Haushalt mit Erdgasheizung und einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15'000 Kilowattstunden bedeutet dies höhere Kosten von monatlich gut 80 Franken. Die Veränderung variiert je nach Verbraucherkategorie.
Höhere Fernwärmepreise
Die Fernwärme von StWZ wird aus Holzschnitzel und Gas erzeugt. Limacher dazu: «Somit beeinflussen die gestiegenen Beschaffungskosten für Gas automatisch auch den Preis für Fernwärme.» Da StWZ einen hohen Anteil an regionalem Holz verwendet, fällt die Preiserhöhung deutlich geringer aus. Der Anstieg der Fernwärmepreise variiert und ist abhängig vom individuellen Energiebezug.
CO2-Abgabe
Zusätzlich erhöht der Bund per 1. Januar 2022 die CO2-Abgabe von 96 auf 120 Franken pro Tonne CO2. Limacher erläutert: «Für Erdgas bedeutet dies einen Preisanstieg von rund 0.46 Rappen pro Kilowattstunde, inkl. MWST. Dies sind bei einem Verbrauch von 15'000 Kilowattstunden jährliche Mehrkosten von circa 70 Franken.» Die CO2-Abgabe wird auf den Rechnungen transparent ausgewiesen. Es handelt sich dabei um eine Lenkungsabgabe des Bundes, die zusätzlich zu den Energiekosten zu entrichten ist. Erhoben wird sie auf allen fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas.