StWZ-Generalversammlung
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Die Einwohnergemeinde Zofingen genehmigte an der 18. ordentlichen Generalversammlung der StWZ Energie AG die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2019. Die Zustimmung zu den Anträgen erfolgte wegen der aktuellen Corona-Situation auf dem schriftlichen Weg, ohne Teilnahme der Aktionärin.
Die StWZ Energie AG blickt trotz anspruchsvollem Marktumfeld mit Gesetzesanpassungen und neuen politischen Rahmenbedingungen auf ein solides Geschäftsjahr 2019 zurück.
Generalversammlung ohne Teilnahme der Aktionärin
Damit die StWZ Energie AG aufgrund des Versammlungsverbots dennoch ihrer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Generalversammlung nachkommen konnte, fand diese ohne Aktionärin und Gäste statt. Hans-Ruedi Hottiger, Präsident des Verwaltungsrates, sagt dazu: «Die Einwohnergemeinde Zofingen übte als Alleinaktionärin ihr Rechte auf schriftlichem Weg aus.»
Guter Jahresabschluss 2019
Die Generalversammlung verabschiedete ein solides Geschäftsjahr mit einem gesteigerten konsolidierten Umsatz der StWZ-Gruppe von 3.8 Prozent. Mit CHF 49.7 Millionen war dieser um 1.8 Millionen höher als im Vorjahr. Der Unternehmensgewinn nach Steuern verringerte sich um 16.9 Prozent auf CHF 3.1 Millionen. Hans-Ruedi Hottiger erläutert: «Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Gegensatz zum Vorjahr keine ausserordentlichen Buchgewinne verzeichnet. Es war jedoch kälter, was sich positiv auf den Umsatz ausgewirkt hat.» Die konsolidierte Bilanz weist einen Eigenfinanzierungsgrad von 51.5 Prozent aus. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt CHF 4.1 Millionen und ist damit auf dem Niveau des Vorjahres.
Teilrevision Energiegesetz Kanton Aargau
Das kantonale Energiegesetz definiert diverse wichtige Rahmenbedingungen, welche für die zukünftige StWZ-Geschäftsentwicklung bedeutend sind. Es zeigt konkrete kantonale Massnahmen im Gebäudebereich, die einen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes leisten. Hans-Ruedi Hottiger erklärt: «Das kantonale Energiegesetz wurde im Jahr 2019 vom Grossen Rat intensiv beraten und im März 2020 in zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetz ist aber noch nicht rechtskräftig, da zum Grossratsbeschluss das Behördenreferendum ergriffen wurde». Im Jahr 2020 wird daher die Aargauer Stimmbevölkerung das letzte Wort dazu haben. «Erklärtes Ziel des neuen Gesetzes ist es», so Hottiger, «den CO2-Ausstoss zu senken, weniger Strom zu verbrauchen und mehr erneuerbare Energie zu produzieren». Das neue Energiegesetz enthält wichtige Bestimmungen zu den Themen Eigenstromerzeugung, Heizungsersatz, Gebäudetechnik sowie Reduktion des Energieverbrauchs. Hottiger ergänzt: «Wichtig ist auch die neu ins Gesetz aufgenommene Regelung zur Anrechnung von Biogas als erneuerbare Energie».