StWZ senkt Gas- und Fernwärmetarife erneut
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Die StWZ Energie AG senkt ihre Gas- und Fernwärmepreise per 1. Januar 2025 für alle Kundinnen und Kunden aufgrund von günstigeren Beschaffungskosten. Ab April 2025 gelten zudem neue gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Ersatz von Heizsystemen.
Die Marktpreise für Gas haben sich in den letzten Monaten auf konstantem Niveau bewegt. Dies ermöglichte StWZ den Einkauf von günstigeren Gasmengen als in der Hochpreisphase. Die dadurch gesunkenen Beschaffungskosten werden in einer weiteren Tarifsenkung ab dem 1. Januar 2025 an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
Tranchen aus Hochpreisphase scheiden aus
«StWZ beschafft Gas gestaffelt in Tranchen. Im Jahr 2024 konnte Gas günstiger eingekauft werden als noch in den beiden Vorjahren. Gleichzeitig fallen teurere Tranchen aus dem Beschaffungsportfolio», erklärt Claudia Beck, Leiterin Kundenservice bei StWZ. Dies ermöglicht StWZ eine Preissenkung von 2 Rappen pro Kilowattstunde. Für alle Kundinnen und -Kunden mit einer halbjährlichen Abrechnung sinkt der Gaspreis per 1. Januar 2025 auf 12.55 Rappen pro Kilowattstunde. Für einen Haushalt mit einer Gasheizung und einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15'000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Kostenreduktion von jährlich rund 300 Franken (alle Preisangaben inkl. Mehrwertsteuer). Die CO2-Abgabe beträgt neu 2.161 Rappen pro Kilowattstunde exkl. Mehrwertsteuer (bisher 2.156 Rp./kWh). Beck ergänzt: «Aktuell gehen wir davon aus, dass dieser Trend auch 2025 anhält und dadurch im Jahresverlauf eine weitere Preisreduktion möglich wird.»
Auch Fernwärme wird günstiger
Die Fernwärme von StWZ wird zu einem Grossteil aus regionalen Holzschnitzeln und zu einem deutlich kleineren Teil aus Gas produziert. Die sinkenden Gastarife wirken sich daher auch auf die Fernwärmetarife aus. Für Kundinnen und Kunden im Wärmenetz Nord reduziert sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Fernwärme um 0.81 Rappen und im Wärmenetz Süd hingegen um 0.27 Rappen pro Kilowattstunde, da der Anteil an Gas in diesem Netz geringer ist. Die aktuellen Preislisten zu Fernwärme und Gas, inklusive Arbeits-, Leistungspreis sowie der CO2-Abgabe, finden sich jederzeit auf der Webseite unter www.stwz.ch/fernwaerme respektive www.stwz.ch/erdgas.
Änderungen im Aargauer Energiegesetz
Ab dem 1. April 2025 gelten neue Vorgaben, die den Heizungsersatz betreffen. Beim Austausch von fossilen Wärmeerzeugern muss mindestens 10 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Zudem ist beim Einbau oder Ersatz eines Wärmeerzeugers beim Kanton nachzuweisen, dass kein energieeffizienteres System mit geringerem CO2-Ausstoss und niedrigeren Lebenszykluskosten verfügbar ist. Es gilt künftig eine kantonale Meldepflicht mittels Formular. Für Kundinnen und Kunden ist es daher ratsam, den Ersatz der Heizung frühzeitig zu prüfen und mögliche Alternativen zu planen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Fachbetriebe wie StWZ können Sie bei der Wahl eines geeigneten und zukunftssicheren Heizsystems unterstützen.