Verrechnung alter/neuer Energie- und Wasserpreis
News
Bei den meisten Haushaltskunden der StWZ Energie AG lesen zwei Mal jährlich Ableserinnen und Ableser die Energie- und Wasserzähler ab. Neu werden die Verbrauchsdaten zwischen Ablesung und des Abrechnungsstichtages hochgerechnet.
Bei Kundinnen und Kunden von StWZ kommen in der Regel jeweils im Juni und Dezember Ableserinnen und Ableser vorbei, um die Zählerdaten aufzunehmen. Anhand dieser Zahlen stellt StWZ die bezogene Energie- und Wassermenge in Rechnung. Die Ablesung zieht sich im Normalfall über zwei Wochen, da mehrere tausend Zähler vor Ort abgelesen werden.
Schätzung bei Endjahres-Rechnung
Die Ablesung erfolgt jeweils im Juni und Dezember ab dem Monatsbeginn. Dadurch ergibt sich jeweils eine Diskrepanz zwischen Ablesedatum, beispielsweise 12. Dezember, und dem neu geltenden Stromtarif ab dem 1. Januar. Deshalb ergänzt StWZ die Halbjahres-Rechnung mit einer Hochrechnung des Verbrauchs vom individuellen Ablesedatum, also zum Beispiel 12. Dezember, bis zum 31. Dezember. Diese Hochrechnung basiert auf dem Halbjahresverbrauch vom Vorjahr (z.B. Juli bis Dezember 2022) und wird in einer separaten Zeile auf der Rechnung ausgewiesen.
Davon ausgenommen sind jene Haushalte, welche bereits einen Smart Meter besitzen. Dort kann StWZ die Zählerdaten elektronisch per 31. Dezember abrufen und so den exakten Verbrauch in Rechnung stellen.